Verein der Freiwilligen Feuerwehr Zorbau e.V. - Satzung

§ 1 Name und Sitz des Feuerwehrvereins

(1) Der Verein trägt den Namen "Verein der Freiwilligen Feuerwehr Zorbau (Kurzfassung: Feuerwehrverein). Er hat seinen Sitz in Zorbau.

(2) Der Verein soll im Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Namenszusatz "e.V.".

(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das Gründungsjahr wird als Rumpf-Geschäftsjahr abgewickelt.

§ 2 Ziele und Aufgaben des Feuerwehrvereins

(1) Ziel des Vereins ist es für die Erhöhung der Brandsicherheit in der Gemeinde, die Abwendung von Schäden und Gefahren sowie deren Bekämpfung unter Einbeziehung der Einwohner zu werben.

(2) Der Feuerwehrverein hat die Aufgabe

a) den Brandschutz und das Feuerwehrwesen der Gemeinde zu fördern,

b) Mitglieder für die Ortswehr zu werben sowie die Jugendwehr und die Schülerarbeitsgemeinschaft zu fördern,

c) Einfluss auf die Entwicklung der Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Ortswehr zu nehmen und zu helfen, ihre Einrichtung und technische Basis zu verbessern.

(3) Der Feuerwehrverein entwickelt eine förderliche Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat und dem Bürgermeister der Gemeinde Zorbau, mit der Verwaltungsgemeinschaft  und ihren Ortswehren sowie mit dem Kreisfeuerwehrverband Hohenmölsen und seinen Organen.

(4) Der Feuerwehrverein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.



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